Grundlagen

Die Zusammenarbeit zwischen der privatrechtlichen Stiftung HAM und der Eidgenossenschaft und hier zentral mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen. Zentral wichtig sind für uns:

Auf eidgenössischer Ebene ist es das Bundesgesetz über die Sammlungen und Museen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) vom 12. Juni 2009. Das VBS hat 2007 die VAMAT, die Verordnung des VBS über das Armeematerial, erlassen. Der damalige Chef VBS, Herr Bundesrat Samuel Schmid, genehmigte am 30. November 2007 das Sammlungskonzept und am 4. April 2008 das Umsetzungskonzept.

Innerhalb des VBS trägt die Zentralstelle Historisches Armeematerial (ZSHAM) – eine Organisationseinheit der Armeeplanung – die Gesamtverantwortung für die drei Sammlungen des historischen Materials der Schweizer Armee. Die ZSHAM hat mit drei Stiftungen je eine Leistungsvereinbarung (LV) abgeschlossen:

  • Stiftung Historisches Armeematerial (HAM)
  • Stiftung Historisches Armeematerial Führungsunterstützung (HAMFU)
  • Museum und Historisches Material der schweizerischen Luftwaffe (MHMLW)

Die LV mit der ZSHAM wurde am 16. September 2008 abgeschlossen. Zwischen der Stiftung und dem Förderverein (VSAM) besteht seit dem 1. Januar 2009 eine Leistungsvereinbarung.